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Beitragsordnung
§ 1 - Beiträge
Die Beiträge sind jährlich in der vom Vorstand beschlossenen Weise zu entrichten. Sie werden zum 01. Februar eines jeden Jahres fällig. Nachweise, die zu einem ermäßigten Beitrag führen, sind unaufgefordert bis zum 15. Januar eines jeden Jahres dem Kassenwart vorzulegen. Ansonsten wird der volle Beitrag berechnet.
§ 2 - Beitragsgruppen
Es gelten folgende Beitragsgruppen:
- Normalbeitrag für natürliche Personen - Mitglieder,
- Beitrag für natürliche Personen - Familienmitglieder,
- ermäßigter Normalbeitrag für Minderjährige, Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose, Hilfeempfänger und Rentner,
- Beitrag für juristische Personen.
§ 3 - Beitragshöhe
Mit Wirkung vom 1.1.2002 gelten folgende Jahresbeiträge:
- Normalbeitrag EUR 25,00
- Beitrag für Familienmitglieder EUR 5,00
- ermäßigter Normalbeitrag EUR 15,00
- Beitrag für juristische Personen EUR 100,00
§ 4 - Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 28.03.2001 beschlossen. Sie tritt am 1.1.2002 in Kraft.
52222 Stolberg (Rheinland), 28.03.2001
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