Logo-MKF
Home
Satzung
BeitragsO
BuiltByNOF
BeitragsOrdnung

Beitragsordnung           

§ 1 - Beiträge

Die Beiträge sind jährlich in der vom Vorstand beschlossenen Weise zu entrichten. Sie werden zum 01. Februar eines jeden Jahres fällig. Nachweise, die zu einem ermäßigten Beitrag führen, sind unaufgefordert bis zum 15. Januar eines jeden Jahres dem Kassenwart vorzulegen. Ansonsten wird der volle Beitrag berechnet.

 

§ 2 - Beitragsgruppen

Es gelten folgende Beitragsgruppen:

- Normalbeitrag für natürliche Personen - Mitglieder,

- Beitrag für natürliche Personen - Familienmitglieder,

- ermäßigter Normalbeitrag für Minderjährige, Schüler, Studenten, Azubis,            Arbeitslose, Hilfeempfänger und Rentner,

- Beitrag für juristische Personen.

 

§ 3 - Beitragshöhe

Mit Wirkung vom 1.1.2002 gelten folgende Jahresbeiträge:

- Normalbeitrag                                EUR  25,00

- Beitrag für Familienmitglieder         EUR    5,00

- ermäßigter Normalbeitrag               EUR  15,00

- Beitrag für juristische Personen       EUR 100,00

 

§ 4 - Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 28.03.2001 beschlossen. Sie tritt am 1.1.2002 in Kraft.

 

52222 Stolberg (Rheinland), 28.03.2001

 

Beitragsordnung laden (PDF)

[Home] [Aktuell] [Kontakt] [Infos] [Projekte] [Events 2008] [Mitglied] [Spenden] [Bilder-Galerie] [Ehrungen] [Links] [Impressum]